Hausaufgabenkonzept


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Allgemeine pädagogische Grundsätze zu den Hausaufgaben GSO § 52
  1. Hausaufgaben stellen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeit im Unterricht dar.

  2. Mit den Hausaufgaben werden im einzelnen verschiedene Zielsetzungen verfolgt:

  3. Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:

  4. Der zeitliche Rahmen von Hausaufgaben

    Als Richtschnur für die Anfertigung von Hausaufgaben werden folgende Arbeitszeiten empfohlen: Sonntage, Feiertage und Ferien werden von Hausaufgaben freigehalten.

  5. Die Aufgaben des Klassenleiters bei den Hausaufgaben:

  6. Überprüfung von Hausaufgaben

    1. Hausaufgaben werden in der Regel regelmäßig überprüft und mit den Schülern besprochen.
    2. Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert.
    3. Hausgaben können Teil einer mündlichen Rechenschaftsablage sein.


Stand September 2008