Mit Inkrafttreten der Neufassung der gymnasialen Schulordnung in Bayern (GSO) wurden die Gestaltungsspielräume der einzelnen Gymnasien deutlich erweitert. So trifft die Lehrerkonferenz nach § 53 GSO grundsätzliche Festlegungen zu Art und Zahl von Leistungsnachweisen in eigener Verantwortung. Mit der Veröffentlichung des Leistungserhebungskonzepts wollen wir für mehr Transparenz bei Eltern und Schülern sorgen.